AGB


Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines
    1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Ist der Käufer Unternehmer, bedürfen abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
    2. Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen. Wird in den Bedingungen der Unternehmer genannt, wird damit gleichzeitig die juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens einbezogen.
    3. Erfüllungsort und - soweit der Käufer Unternehmer ist – ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsbedingungen einschließlich von Klagen aus Schrecks und Wechseln ist für beide Teile hinsichtlich aller Verbindlichkeiten Vechta. Es gilt deutsches Recht.
  2. Angebot und Vertragsabschluss
    1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Entscheidend ist die handelsübliche und normierte Beschaffenheit der Sache. Ist der Käufer kein Verbraucher, bedürfen Garantieübernahmen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Öffentliche Äußerungen anderer Hersteller bezüglich der Beschaffenheit einer Kaufsache binden uns gegenüber einem Käufer, der nicht Verbraucher ist, nicht, es sei denn, diese Angaben werden durch uns schriftlich bestätigt. Bei Bezug von Markenerzeugnissen gelten als Bestandteil dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die „Zusätzlichen Bedingungen für den Verkauf von Markenerzeugnissen“ der betreffenden Hersteller.
    2. Preise verstehen sich bei Selbstabholung in Euro ab Lager oder Werk. Alle Notierungen sind freibleibend. Bei Anlieferung durch uns berechnen wir anteilige Anfahrtskosten bzw. Verwaltungspauschalen. Für Nacht- und Express-Anlieferungen berechnen wir nach den von uns ausgelegten Zonen- und Gewichtstarifen. Maßgeblich sind stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der zu dieser Zeit gültigen Mehrwertsteuer.
    3. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen einzustellen, unter Setzung einer Frist Sicherheiten zu verlangen und Vorauszahlungen zu fordern und nach Ablauf dieser Frist vom Vertrage ganz oder teilweise zurücktreten.
    4. Die Verpackungskosten sind im Preis nicht enthalten. Die Verpackung wird billigst berechnet und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zurückgenommen. Werden die Verpackungen innerhalb eines Monats unter Verwendung der alten Zeichen frei Lager des Verwenders zurückgesandt, so werden vorbehaltlich anderer Vereinbarungen 2/3 des berechneten Wertes gutgeschrieben.
  3. Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme
    1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen sind zuverlässig. Besondere Umstände, z. B. höhere Gewalt, Streik usw., verlängern die Lieferzeit angemessen und berechtigen uns vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern der Käufer ein Unternehmer ist. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 4 Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt V.4 geregelt.
    2. Der Käufer kann uns frühestens nach Ablauf des schriftlich vereinbarten Liefertermins in Verzug setzen. Ein Unternehmer muss, um vom Vertrag zurückzutreten zu können oder Schadensersatz zu verlangen, uns darüber hinaus eine angemessene Frist zu Nacherfüllung setzen.
    3. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der von einem Unternehmer bestellten Waren geht mit der Absendung an den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder frachtfreie Lieferungen erflogen oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und -mittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns ohne Gewähr für die billigste und schnellste Verfrachtung. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Vertragspartner nicht von der Abnahmeverpflichtung. Schadensersatzansprüche sind in Abschnitt V.4 geregelt.
    4. Verlagen wir Schadensersatz wegen grundloser Verweigerung der Warenannahme durch den Küfer, so beträgt dieser 15 % des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
    5. Bei Sonderanfertigungen bleibt eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % der bestellten Menge vorbehalten.
  4. Zahlung, Zahlungsverzug und Aufrechnung
    1. Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlung hat innerhalb der Frist so zu erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht. Ist mit dem Käufer Zahlung im Lastschriftenverfahren vereinbart, so ermächtigt er uns damit, von der angegebenen Kontoverbindung sämtliche Rechnungsbeträge einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut des Käufers bereits jetzt angewiesen, uns oder einem von uns beauftragten Dritten bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschriften auf Anforderung Namen und Anschriften des Käufers mitzuteilen, damit wir unseren Anspruch geltend machen können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehung- und Diskontspesen.
    2. Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtungen gegenüber der dem Verwender, es sei denn, diese haben eine Vollmacht zu Entgegennahme von Zahlungen.
    3. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld - ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn
    a) der Käufer der nicht Unternehmer ist, mindestens 2 aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teileweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt.
    b) der Käufer, der Unternehmer ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlung eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
    4. Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, sämtliche offenen Rechnungen aus der Geschäftsverbindung unter Aufhebung vereinbarter Fälligkeiten mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen zu stellen.
    5. Gegenüber Kaufpreisforderungen ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Forderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und anderen Leistungsverweigerungsrechten ist ausgeschlossen, es sei denn, sie stammen aus demselben Vertragsverhältnis.
  5. Gewährleistung und Haftung
    1. Nach Abholung oder Lieferung sind alle die Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit oder Beschaffenheit zu überprüfen und Mängel bei uns - ist der Käufer kein Verbraucher - innerhalb von 2 Tagen anzuzeigen. Voraussetzung ist, dass die Ware ordnungsgemäß quittiert wurde. Verdeckte Mängel sind innerhalb einer Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Entstehen durch Unterlassen dieser Anzeige weitere Mängel oder Schäden, ist Gewährleistung ausgeschlossen. Bezüglich Gebrauchtartikeln wird die Gewährleistung - gegenüber Unternehmern - ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
    2. Transportschäden oder Fehlmengen sind auf dem Frachtbrief durch die Bahn Bescheinigen, ansonsten durch den Fahrer und die bei der Entladung beteiligten Personen unter Angabe von Namen und Anschriften.
    3. Wir bestimmten bei nachweislichem Auftreten eines Mangels, ob wir nachliefern oder nachbessern, es sei denn, der Käufer ist Verbraucher. Im Falle der Nacherfüllung zugunsten eines Käufers, der nicht solche Kosten, sie dadurch entstehen, dass die nacherfüllungsbedürftige Sache an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Käufers gebracht wurde, sofern dies nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Sache entspricht. Die Gewährleistungsfrist beträgt für den Käufer, der nicht Verbraucher ist, ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung unter dem Vorbehalt, dass sie Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt wird. Die Ersatzlieferung erfolgt in einem solchen Falle nur gegen Rechnungsstellung.
    4. Schadensersatz statt Erfüllung kann vom Käufer nicht verlangt werden. Wir haften bei einfacher Fahrlässigkeit für Personenschäden und für typischerweise eintretende und vorhersehbare Sachschäden, die aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten resultieren. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Pflichten nicht.
    Darüber hinaus ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die von uns, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen; soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Verkäufers, z. B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
    5. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein (Packzettel) beizufügen. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Kosten trägt der Käufer.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer ein Unternehmer, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnungen), die wir aus den laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
    2. Verbindung, Verarbeitung, Umbildung und dergleichen der Liefergegenstände erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Der Käufer erhält dann in Höhe unseres Eigentumsanteils ein Anwartschaftsrecht an der Vorbehaltssache. Erlischt unser (Mit-)Eigentum hierdurch jedoch, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) an uns übergeht.
    3. Der Käufer darf Vorbehaltswaren nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten. Erlischt der Eigentumsvorbehalt aus anderen als den unter Ziffer VI. 2. Genannten Gründen, insbesondere durch Weiteräußerung usw., so tritt der Käufer uns bereits jetzt seine daraus entstehenden Ansprüche zur Sicherheit ab, gleichwohl ob er die Ware zusammen mit anderen Leistungen oder an einen oder mehreren Abnehmern veräußert. Der Verkäufer setzt uns sofort von vereinbarten Abtretungsverboten in Kenntnis. Auf unser Verlangen gibt er die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns die Unterlagen aus.
    4. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an und gemäß vorstehenden Bedingungen abgetretenen Forderungen für und einzuziehen; er hat die eigegangenen Beiträge sofort an uns abzuführen. Bei Verzug oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers entfällt diese Einzugsermächtigung ohne Wiederruf. Übersteigt der realisierbare Wert unserer Sicherungen, unsere Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnung) um mehr als 10%, so geben wir auf Verlangen des Küfers übersteigende Sicherungen nach eigener Wahl frei.
    5. Der Käufer ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, dafür auftretende Kosten zu tragen und sie unentgeltlich zu verwahren. Er darf sie nicht verpfänden, zur Sicherung übereignen oder in ähnlicher Weise über sie verfügen. Eine solche Beeinträchtigung muss uns sofort mitgeteilt werden. Der Käufer, der Unternehmer ist, ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr auf seine Kosten zu versichern und dies durch Vorlage des Versicherungsscheines und der letzten Prämienquittung nachzuweisen.
    6. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer heraus verlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Abrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreises durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
    7. Verlangen wir Heraushabe Des Liefergegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten - es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag – verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und eine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten.
    8. Sämtliche Kosten Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrage zusammenhängender Forderungen von uns gutgebracht.
    9. Behandelt der Käufer die Sache nicht seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt entsprechend oder kommt er seinen Auskunftspflichten nicht nach, ist die Aufrechterhaltung des Vertrages für uns zumutbar. Wir können dann - sofern erforderlich nach Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt verlangen
  7. Warenrückgabe
    Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht später als 8 Tage nach Lieferung und nur im Ausnahmefall, der unserer ausdrücklichen Zustimmung bedarf, zurückgenommen werden. Ist dies der Fall, und befindet sich die Ware in einwandfreiem, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung, wird eine Gutschrift erteilt, bei der min. 10 % des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht wird.

Notdienstkontakte

Außerhalb unserer Geschäftszeiten sind wir unter folgenden Rufnummern zu erreichen:

Landmaschinen:
01622424445

Baumaschinen:
01622128902

Uplengen:
015758216279